Gemeinsame Interessen durchsetzen
Steiermark Landeshauptleute Mario Kunasek (FPÖ) und Daniel Fellner (SPÖ)stellten das Gemeinsame vor das Trennende. „Wir haben vieles besprochen, dasuns verbindet, von der Wirtschaft über die Forschung, Medizin, Sport, Kunst,Tourismus, Katastrophenschutz, sehr viele Dinge, wo wir schon in derVergangenheit sehr eng miteinander gearbeitet haben“, so Kunasek. Dergemeinsame Zukunftsraum müsse weiterentwickelt werden.
„Wir wollen kein Nebeneinander, so wie es vielleicht viele, viele Jahrzehnte war,sondern wir wollen ein echtes strategisches Miteinander in Zukunft bespielen“, soFellner. Man wolle Kooperationen bei grenznahen Technologien und Wirtschaftsparks. Zudem gehe es darum, gemeinsame Interessen vor dem Bundder EU durchsetzen zu können.
Deutschsprachige Minderheit in Slowenien „anerkennen“
Auch der Umgang mit Minderheiten war Thema am Dienstag. Man sei sichbewusst, wie heikel dieses Thema sei, so Fellner. „Es gibt aber auch in Slowenieneine deutsch sprechende Minderheit. Und oft hat man den Eindruck gehabt, dasswir das ein bisschen vergessen. Aber das ist unsere Pflicht, auch hier das Wort zuergreifen und zu sagen: ‚Wenn wir von Minderheiten sprechen und den Schutz derkulturellen Vielfalt, den Sprachschatz, dann muss das natürlich auch über unsereStaatsgrenzen hinausgehen‘, so können wir vielleicht noch mehr gemeinsam fürdie Rechte der Volksgruppen eintreten.“
„Wenn wir in Österreich zurecht die slowenische Volksgruppe schützen, dannmüssen wir das Gleiche auch für die Rechte der deutschsprachigen Minderheit inSlowenien entsprechend einfordern. Deshalb haben Steiermark und Kärnten heuteein klares Signal gesetzt und den Bund aufgefordert, sich für dieverfassungsrechtliche Anerkennung entsprechend einzusetzen“, schilderteSteiermarks Landeshauptmann Mario Kunasek.
Steiermark-Kärnten-Konferenz
15. September 2026 Burg Graz – Weißer Saal des Landes Steiermark Tagesordnung – die gefassten Beschlüsse. Seite 42
6.5. Unterstützung und verfassungsrechtliche Anerkennung der autochthonen deutschsprachigen Minderheit in Slowenien
Seit Jahrhunderten leben Angehörige der heutigen autochthonen deutschsprachigen Minderheit gemeinsam mit der heutigen slowenischsprachigen Mehrheitsbevölkerung auf dem heutigen Staatsgebiet der Republik Slowenien.
Aus diesem jahrhundertelangen Zusammenleben ist eine eigenständige deutschsprachige Gemeinschaft hervorgegangen, die das kulturelle Erbe des Landes bis heute mitprägt. Ihre Sprache, ihre Traditionen und ihre Identität werden bis in die Gegenwart gepflegt und bewahrt.
Auch auf österreichischem Staatsgebiet leben Angehörige der slowenischen Volksgruppe. Sie genießen in Kärnten, im Burgenland und in der Steiermark dieselben Rechte wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen. Die besondere Stellung der slowenischen Volksgruppe ist darüber hinaus in Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages von 1955 verankert. Auf dieser Grundlage war die slowenische Volksgruppe immer fester Bestandteil dieses Landes, was auch bundesverfassungsrechtlich unmissverständlich klargestellt wird.
Demgegenüber bemüht sich die deutschsprachige Minderheit in Slowenien seit vielen Jahren um ihre offizielle Anerkennung durch die Republik Slowenien. Anders als die ungarische und die italienische Volksgruppe ist die deutschsprachige Minderheit in Slowenien in der slowenischen Verfassung nicht als autochthone Volksgruppe anerkannt. Damit sind für sie auch keine entsprechenden kollektiven Minderheitenrechte vorgesehen.
Ein Blick auf andere europäische Staaten zeigt, dass die Rechte deutscher Volksgruppen durchaus gesetzlich verankert sein können. So bestehen etwa in Polen und Rumänien entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz der dort lebenden deutschsprachigen Minderheiten.
Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte, der besonderen Bedeutung des Minderheitenschutzes sowie der engen geografischen, historischen und kulturellen Verbindungen der Länder Steiermark und Kärnten mit Slowenien beabsichtigen das Land Steiermark und das Land Kärnten, ein gemeinsames Bekenntnis zur Unterstützung der in Slowenien lebenden autochthonen deutschsprachigen Minderheit abzugeben.
Darüber hinaus soll in einem gemeinsamen Schreiben an die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten die Bedeutung einer verfassungsrechtlichen Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien hervorgehoben werden. Gleichzeitig soll die Frau Bundesministerin ersucht werden, dieses Anliegen gegenüber der Republik Slowenien auf diplomatischem Wege zu thematisieren und sich für eine entsprechende Anerkennung einzusetzen.
Beschlussempfehlung:
Das Land Steiermark und das Land Kärnten bekennen sich zur Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien und ersuchen die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, die verfassungsrechtliche Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien gegenüber der Republik Slowenien auf diplomatischem Wege zu thematisieren und sich für eine entsprechende verfassungsrechtliche Anerkennung einzusetzen.
Text steiermark.orf.at
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Redakteur: Jan Schaller
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