Warum Europäische Charta?
Die Europäische Charta der Regional – oder Minderheitensprachen ist die europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat im Jahre 1998 in Kraft und bestätigt zusammen mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten den Einsatz des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten.
Eine Minderheitensprache überlebt nur dann, wenn sie überall und nicht nur zu Hause verwendet wird. Aus diesem Grund verpflichtet die Charta ihre Vertragsstaaten, den Gebrauch dieser Sprachen in buchstäblich allen Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv zu fördern: in den Schulen, Gerichten, der Verwaltung, den Medien, der Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Europarat überwacht, ob die Charta in der Praxis angewandt wird.
SLOWENIEN hat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen am 3. Juli 1997 unterzeichnet und am 4. Oktober 2000 ratifiziert. Sie trat für Slowenien am 1. Januar 2000 in Kraft. Bei der Hinterlegung seiner Ratifizierungsurkunde erklärte Slowenien, dass die Regional- oder Minderheitensprachen in Slowenien Ungarisch und Italienisch sind. Sie erklärte auch, dass sie gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Charta die Bestimmungen des ersten bis vierten Absatzes von Artikel 7 für die Sprache Roma angewendet wird.
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Charta:
- a) bezeichnet der Ausdruck „Regional- oder Minderheitensprachen“ Sprachen,
- i) die herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates von Angehörigen dieses Staates gebraucht werden, die eine Volksgruppe bilden, deren Zahl kleiner ist als die der übrigen Bevölkerung des Staates, und
- ii) die sich von der (den) Amtssprache(n) dieses Staates unterscheiden;
er umfaßt weder Dialekte der Amtssprache(n) des Staates noch die Sprachen von Zuwanderern;
- b) bezeichnet der Ausdruck „Gebiet, in dem die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird“, das geographische Gebiet, in dem die betreffende Sprache das Ausdrucksmittel einer Zahl von Menschen ist, welche die Übernahme der in dieser Charta vorgesehenen verschiedenen Schutz- und Förderungsmaßnahmen rechtfertigt;
- c) bezeichnet der Ausdruck „nicht territorial gebundene Sprache“ von Angehörigen des Staates gebrauchte Sprachen, die sich von der (den) von der übrigen Bevölkerung des Staates gebrauchten Sprache(n) unterscheiden, jedoch keinem bestimmten Gebiet innerhalb des betreffenden Staates zugeordnet werden können, obwohl sie herkömmlicherweise im Hoheitsgebiet dieses Staates gebraucht werden.