Unsere Vorschläge zur Aufnahme in das Umsetzungsprogramm des Kulturabkommens zwischen der Republik Slowenien und der Republik Österreich
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in Kultur, Bildung und Wissenschaft (Kulturabkommen), der am 30. April 2001 in Laibach/Ljubljana inmnamen der Regierung Republik Slowenien von Dr. Dimitrij Rupel und im namen der Regierung Republik Österreich von Dr. Benita Ferrero Waldner, beide Aussenminister, unterschriben wurde.
1. Aus der Grundlage der obigen Ausführungen beantragen wir, dass die Gemischte Kommission, wie in Artikel 20, Punkt 2 des Kulturabkommens festgelegt ist, “Programme zur Durchführung dieses Abkommens und zur Regelung der damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Fragen ausarbeitet und verabschiedet”.
2. unsere Vorschläge in dem neuen Zeitrahmen des Kulturabkommens annimmt.
Unsere Vorschläge lauten wie folgt:
2.1. ZWEISPRACHIGER KINDERGARTEN IN MARIBOR
KONZEPT: Nach dem Vorbild des in Graz eingeführten zweisprachigen Vorschulkindergartens versuchsweise Einführung einer Vorschulabteilung in einem der Kindergärten in Maribor mit zwei Pädagoginnen, wie in Graz, aber natürlich in umgekehrter Reihenfolge, d.h. ein slowenisch-deutsches Programm. Grundkenntnisse Slowenisch, ergänzend Deutsch. Wenn das Problem die Nostrifizierung des Programms ist, könnte dies durch die Zusammenarbeit mit einer dafür qualifizierten Einrichtung erfolgen, was eine besondere Qualität bedeuten würde. In drei Jahren würden wir drei Gruppen von Kindern haben, die sowohl Slowenisch als auch Deutsch gut beherrschen.
Nach einem Jahr Erfahrung mit dem Testbetrieb in Maribor können wir auf andere Gebiete der Untersteiermark, Ljubljana und Kočevje, wo es noch eine deutsche Minderheit gibt, ausweiten.
WO und WIE : Nach einem Gespräch mit der Leiterin des Kindergartens Ivan Glinšek in Maribor, am Rande der Fußgängerzone, haben wir eine reale Möglichkeit, da die Leiterin selbst von unserer Idee begeistert ist. Der Kindergarten verfügt über sechs verschiedene Einrichtungen im Stadtzentrum, die alle mit dem Auto erreichbar sind.
Da es in Slowenien in jeder Kindergruppe einen Erzieherin und eine Hilfskraft- Kindermädchen pflicht sind, könnte eine andere Person anstelle des Kindermädchens als Deutschlehrer fungieren und so konnten zusätzlichen Kosten durch das derzeitige Gehalt des Kindermädchens reduziert werden.
Artikel 12 Ausbau der zweisprachigen Kindergärten … Besonderes Augenmerk wird auf die Programme KID1 und KID2 für Kinder und Jugendliche (ab 10 Jahe) sowie auf das “Zertifikat für Jugendliche” hingewiesen.
2.2. AUSSCHREIBUNG DES MINISTERIUMS FÜR KULTUR
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl von Kulturprojekten im Rahmen des Programms für Angehörige der deutschsprachigen Volksgruppe in der Republik Slowenien, die von der Republik Slowenien auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft – JPR-SLOA-2022 – aus den für die Kultur vorgesehenen Haushaltsmitteln im Jahr 2022 finanziert werden
Das derzeitige System des Kulturministeriums zur Förderung von Einzelprojekten, die zur Finanzierung eingereicht werden, muss beibehalten werden, und aufgrund der Inflation muss der Betrag auf 100.000 € Jahrlich erhöht werden. Die Mittel aus diesem Fonds sollten jedoch Vereinen vorbehalten sein, die sich mit den Problemen der deutschen Minderheit in Slowenien befassen, und nicht privaten Unternehmen, die mit dieser Aufforderung nur Geld verdienen wollen.
Das Problem bei der derzeitigen Verteilung ist die Begrenzung des Zuschusses auf maximal 6.000 €, was bedeutet, dass Kulturvereine keine größeren, komplexeren Veranstaltungen organisieren können, die natürlich auch viel mehr Mittel erfordern. Die Obergrenze sollte angehoben werden.
2.3 MEDIEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT
5.. Kooperation mit der slowenischen Minderheit in der Steiermark, Österreich. Austausch von Veranstaltungen, insbesondere mit Artikel 7 in Rad Radkersburg, Österreich, und zweisprachigen Veranstaltungen in Graz.
Artikel 63 der Slowenischer Verfasung:
Verbot der Anstiftung zu Diskriminierung und Unduldsamkeit, Verbot der Anstiftung zu Gewalt und Krieg
Jede Anstiftung zu nationaler, Rassen-, Glaubens oder anderer Diskriminierung
sowie jedes Schüren nationaler, Rassen-, Glaubens- oder anderer Feindschaft und
Unduldsamkeit ist verfassungswidrig.
Jede Anstiftung zu Gewalt und Krieg ist verfassungswidrig.
2.4 VORTRÄGE, PRÄSENTATIONEN IM ÖSTERREICHISCHEN LESESAAL DER UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK IN MARIBOR
Artikel 36 Absatz 3: Beide seiten begrüßen die Tätigkeit des Österreich- Bibliothek in Maribor/Marburg und deren Aktivitäten im Rahmen der kulturell- wissenschaftlichen Kooperation.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft, der Österreichischen Botschaft (Österreichisches Kulturforum), der Schweizerischen Botschaft, der Universitätsbibliothek Maribor, dem Österreichischen und dem Schweizerischen Lesesaal möchten wir im Glaser-Saal der Universitätsbibliothek Maribor Präsentationen von deutschen und zweisprachigen Büchern organisieren, die in Slowenien oder im deutschsprachigen Raum erschienen sind. Die erste Präsentation ist die Vorstellung eines slowenischen und eines deutschen Buches über TEGETTHOF, der in Maribor geboren wurde. Die Präsentationen werden bis Mai monatlich organisiert, eine Präsentation pro Land, und im Herbst ab September fortgesetzt.
Jedes Land, das an diesem Pool teilnimmt, wählt den aktuellen Autor aus, den sie fördern möchte, und schlägt die Teilnahme des Autors oder des Verlags vor. Nach einer einstündigen Präsentation des Autors und des Buches, die zweisprachig ist, folgt eine 15-minütige Lesung aus dem jeweiligen Buch im deutschen Original und, falls es eine slowenische Übersetzung gibt, eine 15-minütige Übersetzung, aber aus einem anderen Teil des Buches. Die Präsentationen sollten auch Werbung für die Autoren und für zweisprachige Bücher sein, wenn möglich.
Jedes Mitglied des Pools trägt die Reisekosten seines Autors und eine Übernachtung, die Universitätsbibliothek Maribor übernimmt die Kosten für den Saal. Wenn möglich, würden wir auch einen Kaffee- oder Saftempfang am Ende der Veranstaltung veranstalten, um etwa eine Stunde Zeit für individuelle Gespräche zu haben. Dauer: Vortrag 1 bis 1,5 Stunde, Lesung 15-30 Minuten, max. 1 Stunde Einzelgespräch nach dem Vortrag.
Da alle unsere Veranstaltungen zweisprachig sind, bräuchten wir Übersetzungsgeräte und Kopfhörer für 40 Personen, zwei Redaktionskabinen und natürlich die Kosten für die Übersetzer, jeweils 2 Stunden. Die Ausrüstung müsste mobil sein, damit wir auch im Representativen Casino-Saal des Teaters in Maribor zweisprachige Präsentationen veranstalten können. Wir bräuchten finanzielle Mittel für diese Ausrüstung; wir wären sehr dankbar, wenn wir diese Ausrüstung auch gebraucht von einer Universität in Österreich geschenkt bekommen könnten.
e-mail: STEIERMARK.STAJERSKA@GMAIL.COM
Redakteur: Jan Schaller
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