„80 Jahre Flucht und Vertreibung“

Knapp 150 Gäste folgten der Einladung zur Gedenkveranstaltung im österreichischen Parlament

   Am 26.06.2025 fand im – mit ca. 150 Teilnehmern vollbesetzten – Elise Richter-Saal des österr. Parlaments diese Veranstaltung anlässlich des Gedenkjahres von Flucht und Vertreibung Millionen deutschsprachiger Menschen statt. Neben Vertretern des diplomatischen Corps, des ehemaligen Nationalratspräsidenten Sobotka (ÖVP), den Vertretern des seit 2021 eingerichteten Vertriebenen-Beirates der Parlamentsparteien FPÖ, ÖVP und SPÖ, waren auch zahlreiche Obleute und Mitglieder der verschiedenen Vertriebenenverbände und Unterstützungsvereinen anwesend.

In seinen Begrüßungsworten wies der Präsident des VLÖ, Norbert Kapeller, nach seinen Dankesworten an den NR-Präsidenten und den Mitarbeitern auf die Siegerjustiz, der Rache an Unschuldigen und darauf hin, dass ca. 3 Millionen Österreicher ihre familiären Wurzeln außerhalb von Österreich haben. Die große Zahl der heute Anwesenden würden zeigen, dass die Betroffenen nicht auch aus der Geschichte vertrieben würden.

Gruppenfoto. Von Links: Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Verbundenheit. Mitglied des Deutschen Bundestages a.D. und Parlamentarischer Staatssekretär a.D. Hartmut Koschyk, Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), Präsident – Verband der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften in Österreich( VLÖ) Norbert Kapeller

NR-Präsident Rosenkranz eröffnete die Veranstaltung mit historischen Ausführungen zur Namensgeberin des Veranstaltungssaales, um dann die Anwesenheit der diplomatischen Vertreter aus den Nachbarstaaten als Zeichen dafür zu werten, dass nach 80 Jahren die Auseinandersetzung mit Vertreibung zur Selbstverständlichkeit werde. Nach einem Zitat über den Brünner Todesmarsch 1945 wertete Rosenkranz diese grausamen Bilder als Auftrag für die Zukunft gerade im Herzen der Demokratie (= Parlament) daran zu erinnern. Die Vertreibung war ein Bruch des Völkerrechts. Wer dieses Unrecht benenne, diene nicht der Spaltung einer Gesellschaft, sondern diene der Wahrheit.


Nach der Darstellung von Zahlen über die Vertriebenen, wies Rosenkranz darauf hin, dass die Vertriebenen enormes zum Wiederaufbau der Zweiten Republik leisteten, dies aber in der Forschung bis dato kaum aufgearbeitet worden sei. Das Parlament greife aber diese Kapitel der Geschichte nun auf, es gehöre ins Gedächtnis der Republik. An dieser Stelle verwies Rosenkranz auf den vorbildlichen Umgang der Republik Slowakei mit Minderheiten.
Der NR-Präsident hielt sodann fest, dass es keine gerechte Vertreibung, keine Kollektivschuld und keine Ausgrenzung, die mit der Freiheit vereinbar wäre, gebe. Die Blicke zurück seien wichtig für eine gerechtere Zukunft. Danach beendete er seine Eröffnungsrede mit Dankesworten an die Veranstalter und Mitarbeiter.

Als erster Vortragender betrat sodann Florian Kührer-Wielach, Direktor des Instituts für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das Rednerpult. Sein Thema: „80 Jahre Flucht und Vertreibung – europäische und österreichische Perspektiven.“ Kührer-Wielach unterteilte seinen Vortrag in fünf Abschnitten. In Abschnitt 1 „Potsdam 1945“ wies er darauf hin, dass in diesem Abkommen, welches die Neuordnung Deutschlands regelte, Österreich nicht vorgekommen sei. Kührer-Wielach nahm in einem Rückblick auf den ersten systematischen Genozid an einer Minderheit, den Armeniern während des ersten Weltkriegs, Bezug, um dann festzustellen, dass das Ende der Donaumonarchie gleichzeitig die Geburtsstunde der Altösterreicher war. Die aus der untergehenden Monarchie entstehenden Staaten hätten sich selbst als Nationalstaaten gehalten, seien tatsächlich aber alle Nationalitätenstaaten gewesen. Kührer-Wielach beendete diesen Vortragsabschnitt mit dem Hinweis auf die „wilden Vertreibungen“ und der Fluchtbewegungen.


Im Abschnitt 2, „Heim ins Reich“, schilderte Kührer-Wielach die Umsiedelungen im Dritten Reich und die Vertreibung aus Galizien, Buchenland und der Gottschee. Ab 1944 sei die deutschsprachige Bevölkerung von der Sowjetunion zur Zwangsarbeit in den Donbass und Ural verschleppt worden, erst 1947 seien die letzten Zwangsarbeiter entlassen worden.
Zu Abschnitt 3 „Flucht und Vertreibung“ hielt Kührer-Wielach eingangs fest, dass diese größtenteils Zivilisten, d.h., Frauen, Kinder und Alte, betroffen habe. Die Nationalsozialisten hätten sich lange gegen eine Räumung gewehrt. In Polen und in der Tschechoslowakei kam es unter den Augen der Sowjetunion zu Austreibungsvorgängen. Alle Angehörigen der deutschen Volksgruppe sollten die Rache zu spüren bekommen, wer überlebte wurde vertrieben, die Täter wurden von den Regierungen freigesprochen.
Von den 2,3 Millionen Vertriebenen aus Böhmen verblieben ca. 160.000 in Österreich.
Bei den Donauschwaben war die Lage die, dass sie schon 1945 von den Titopartisanen zu Volksfeinden erklärt worden seien. Erst 1948 seien die Internierungslager aufgelassen worden, ab 1951 war die Ausreise nach Österreich erlaubt.
Abschnitt 4 „Integration“: Kührer-Wielach gab bekannt, dass zw. 12 und 14 Millionen Volksdeutsche nach Deutschland und Österreich vertrieben worden seien. Österreich sei nicht zur Aufnahme verpflichtet gewesen und es habe 1945 sogar ein Grundsatzpapier des österr. Innenministeriums an die Alliierten gegeben, in welchem gefordert worden sei, die Flüchtlingszüge nach Österreich einzustellen. 1945 lebten ca. 7 Millionen in Österreich, davon seien 1,6 Millionen „displaced persons“, und davon 400.000 Volksdeutsche gewesen.
Nach dem „planken Überleben“ wollten die Vertriebenen als Idealfall selbst Österreicher werden, doch erst in den 1950er Jahren sei es zur juristischen Gleichstellung gekommen. Zu diesem Zeitpunkt sei jeder 20ste Österreicher ein Volksdeutscher gewesen.
Auch in Deutschland habe es einen eisigen Wind für die Vertriebenen gegeben, doch sei die Situation deshalb besser gewesen, da sich ein eigenes Ministerium um die Vertriebenen kümmerte.
1962 sei das „Kreuznacher Abkommen“ zwischen Österreich und Deutschland ratifiziert worden, und habe sich Deutschland an Entschädigungszahlungen zugunsten von Personen deutscher Volkszugehörigkeit beteiligt.
Bei den Vertriebenen herrschte anfangs Trotz und Bunkerstimmung. 1950 wurde die Charta der Heimatvertriebenen unterzeichnet, in welcher die Vertriebenenverbände die Rechte und Pflichten der Vertriebenen genannt werden.
Kührer-Wielach schloss diesen Abschnitt mit den Worten, dass Flucht und Vertreibung „monströse Ereignisse“ gewesen seien, ein Akt der Autoaggression. Zuerst sei daran die Nachbarschaft, dann die Gesellschaften und schließlich Europa zerbrochen.
Kührer-Wielach beendete mit dem 5. Abschnitt „Reflexionen“ seinen Vortrag, in dem er Gedanken zur Aufarbeitung dem Publikum präsentierte:
1962 sei Bundesrat die Aussage gefallen, dass es nur mehr „Österreicher“ statt „Volksdeutsche“ und „Altösterreicher“ geben sollen – damit sollte ein Schlussstrich zur Vertriebenenfrage gezogen werden.
Die wohl schwierigste Aufgabe heute sei es, wie man die Verbrechen der Nationalsozialisten und die Vertreibung diskutieren solle, ohne in eine kollektive Verurteilung zu verfallen. Langfristig müsse eine Erinnerung möglich sein.
Die Fluchtgeschichte sei meist eine Frauengeschichte, die Landsmannschaften hätten eine wichtige Funktion eingenommen, da in den Landsmannschaften das Erlebte geteilt werden konnte.
Als Nachfolgegeneration mache Opferkonkurrenz keinen Sinn, Vergebung könne nicht verordnet werden, sei aber oft eine Tochter der Zeit.
Die „beinahe staatlich angeordnete Amnesie“ sei durch die Arbeit der Vertriebenen-Verbände verhindert worden.
Erinnerungskulturen dies- und jenseits des ehemaligen Eisernen Vorhangs würden zusammenwachsen, alte und neue Österreicher leben in einem Europa der Augenhöhe.
Die Erinnerungen sollten in das Gedächtnis Österreichs aufgenommen werden.

Nach den Dankesworten von Kapeller, in welchen er Kührer-Wielach als wissenschaftlichen Betreuer auch für das „Sichtbarmachen im Parlament“ [Anm.: Eine Ausstellung wird auch diesen Teil der österr. Geschichte aufzeigen] dankte, ergriff als zweiter Vortragender Hartmut Koschyk, Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Verbundenheit, zum Thema „Standortbestimmung Deutschland“ das Wort.


Einleitend hielt er fest, dass es im Gegensatz zu Österreich im deutschen Parlament keine Gedenkveranstaltung und keinen Vertriebenen-Beirat gebe. Er selbst sei durch seinen väterlichen Freund, dem großen Felix Ermacora [Anm.: Ermacora war österr. Verfassungsrechtler Menschenrechtsexperte; er gilt als wichtigster Pionier der Menschenrechte in Österreich] geprägt worden. Wenn man über Vertriebene spreche sind die Zahlen der millionenfachen Schicksale das eine, die Darstellung in Literatur und Kunst, wie zB im Film „Nebelkinder“, das andere.
Die Vertriebenen seien lange ausgeblendet worden, was insbesondere diejenigen betreffe, die in die sowjetische Besatzungszone und späteren DDR gelangten.
In der Bundesrepublik gab es aufgrund der hohen Vertriebenenzahl von der Politik, auch im Vergleich zu Österreich, einen anderen Umgang mit der Integration.
So wurde 1952 das Lastenausgleichsgesetz [Anm.: Damit wurden Vertriebenen finanzielle Entschädigungen gewährt] und 1953 das Bundesvertriebenengesetz [Anm.: Mit diesem Gesetz wurde die Verteilung der, sowie die Rechte und Pflichten der Vertriebenen geregelt] erlassen.
Auch das Verbandsstrukturwesen entwickelte sich rasch.
In der DDR hingegen gab es eine Tabuisierung, die Verwendung des Begriffs „Umsiedler“ ersetzte „Vertriebene“. So sollten die „sozialistischen Bruderstaaten nicht an ihre Untaten“ erinnert werden. Es gab einen Assimilationszwang in die SED-Diktatur.
Zu den Vertriebenen kamen in Deutschland in den Jahren 1950 bis 2000 noch insgesamt 4,5 Millionen „(Spät)Aussiedler“, die größte Gruppe waren hier die Russland-Deutschen.
Koschyk brachte dann als Beispiel für den Umgang mit den Deutschen in Osteuropa Polen: Der polnische Staat und die katholische Kirche hätten bis zur Solidarność-Bewegung gesagt: „Es gibt bei uns keine Deutschen“.
Durch die Wiedervereinigung sei die große Zäsur mit der Oder-Neiße-Grenze (1990) gekommen. So seien in den Nachbarschaftsverträgen auch Minderheiten-Klauseln verankert worden, die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (1992) und das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (1995) folgten.
Nach der Wiedervereinigung habe es eine moralische Geste für die Vertriebenen in der ehemaligen DDR gegeben, in dem sie auch einen Lastenausgleich erhielten und die deutschen Zwangsarbeiter eine Entschädigung erhielten.
Koschyk verwies dann auf § 96 des Bundesvertriebenengesetz, der weithin als Kulturparagraf bekannt ist, und der die Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung enthält.
Auch die aktuelle Regierung bekenne sich im Koalitionsvertrag zur Bewahrung des Erbes der Vertriebenen und gebe es kaum mehr Streit über die Vertriebenen.
Im nächsten Teil seines Vortrages stellte Koschy die Situation in Bayern („Schirmherr der Sudetendeutschen“) und danach die Struktur und die Geschichte der Stiftung Verbundenheit dar. Die Stiftung sei im Auftrag der deutschen Bundesregierung tätig und betreue in der EU 19 Minderheiten.
Schließlich ging er auf seinen „weißen Fleck“ auf der Minderheitenkarte ein – Slowenien. Koschyk hatte erstmals 2016 Slowenien besucht und sei nach einem vor Kurzem beendeten neuerlichen Besuch tief beeindruckt von der dortigen Entwicklung gewesen, v.a. vom Einsatz der deutschsprachigen Vereine [namentlich nannte er als anwesende Vertreter Veronika Haring, Jan Schaller, zudem auch den AKV]. Allerdings sei die deutsche Minderheit in Slowenien die einzige Minderheit in der EU, die nicht anerkannt werde. Slowenien setze durch die Nichtanerkennung ein „vertragswidriges Verhalten“. Er hoffe auf eine gemeinsame Förderung und Eintreten der Bundesrepublik und Österreich. Wenn er dem neuen deutschen Außenminister Wadephul, der aus Schleswig-Holstein stamme, die Situation erklären müsste, würde er dies anhand des Beispiels der Deutschen und Dänen tun [Anm.: Der jeweilige Minderheitenschutz in Dänemark und Deutschland ist vorbildlich]: Er würde zu ihm sagen: Stellen Sie sich vor, dass in Dänemark der deutschen Minderheit nicht mehr jene Rechte zustünden, die die dänische Minderheit in Deutschland zustünden. Das würde der Außenminister verstehen.
Koschyk hoffe, dass die Stiftung mit der deutschen Volksgruppe in Slowenien bald 20 Minderheiten in Europa betreuen könne.

Die Dankesworte kamen von Rüdiger Stix, Bundesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich. In einer sehr emotionalen Ansprache dankte er den Vortragenden und Veranstaltern und endete mit der Aussage, dass das Leid nicht rückgängig gemacht werden könne, aber man könne es lindern. Zu lange habe man sich „aus der Geschichte weggeduckt“.
Im anschließenden Empfang konnten die Anwesenden noch einen angeregten Gedankenaustausch pflegen.

Bericht AKV

Fotos dankend von © Parlamentsdirektion/ Katie-Aileen Dempsey

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