Bewertung der Umsetzung der Empfehlungen in der Praxis.

Erinnerungsfoto vor dem offiziellen Begin

    Der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates führte in Slowenien von 2. und 6. März 2026 seinen sechsten Monitoring-Besuch durch, um die Umsetzung des Übereinkommens und seiner bisherigen Empfehlungen zu überprüfen. Die Delegation besteht aus Ingeborg BIRNIE-HAVENGA aus den Niederlanden, Tove H. MALLOY aus Dänemark und Tomaš HRUSTIČ aus der Slowakei, sowie den Sekretariatsmitgliedern Elise CORNU und Sara CAMUSSI.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat 1998 in Kraft und gilt in 38 Vertragsstaaten. Auch Slowenien ist Vertragsstaat dieses umfassenden internationalen Vertrags, der den Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten in den einzelnen Vertragsstaaten gewährleisten soll.

Die Umsetzung des Rahmenübereinkommens wird vom Ministerkomitee des Europarats gemeinsam mit dem Beratenden Ausschuss für das Rahmenübereinkommen, bestehend aus 18 unabhängigen Experten, überwacht. Alle fünf Jahre legt jeder Vertragsstaat seinen Bericht vor. Dieser wird in der zweiten Phase durch einen Besuch einer Delegation des Beratenden Ausschusses im jeweiligen Land geprüft. Auf Grundlage dieses Besuchs und der Gespräche mit den betroffenen Minderheiten erstellt der Beratende Ausschuss seine Stellungnahme. Staatliche Behörden können zu diesem Bericht des Beratenden Ausschusses dann seine Stellung nehmen. In der abschließenden fünften Phase verabschiedet das Ministerkomitee des Europarats eine Resolution zu dem betreffenden Land und die Empfehlungen für das Land zum sofortigen Handeln – zur Verwirklichung der Forderungen der dortigen Minderheiten.

Der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten besucht alle fünf Jahre jeden Mitgliedstaat, um die praktische Umsetzung der in den vorangegangenen Perioden ausgesprochenen Empfehlungen zu überprüfen. Dieser Besuch des Beratenden Ausschusses in Slowenien findet im Rahmen des sechsten Zyklus der Überwachung der Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Slowenien statt. Der letzte derartige Besuch in Slowenien fand 2021 statt.

Am Mittwoch, dem 4. März, besuchte die genannte Delegation den Verband der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien in den Räumlichkeiten des Gottscheer Alstsiedler Vereins in Občice/Krapflern, in denen die Gottscheer Altsiedler auch ihr eigenes Museum haben.

Vertreter der nicht anerkannten deutschsprachigen Minderheit in Slowenien, die Obfrau des Verbandes der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien, Urška Kop, Jan Schaller, Obmann des Bundes der Gottscheer und Steirer in Slowenien und der Gastgeber Primož Primc, schilderten der Delegation ausführlich die unhaltbare Situation der nicht anerkannten deutschsprachigen Minderheit in Slowenien, die seit der Zeit des Königreichs Jugoslawien als autochthone Minderheit auf diesem Gebiet anerkannt ist.

Sie hoben die gute Zusammenarbeit auf lokaler Ebene mit den einzelnen Gemeinden hervor, in denen die Minderheit tätig ist, während sich die Zusammenarbeit mit slowenischen Regierungsbehörden von Jahr zu Jahr verschlechtert. Die Regierung und die Ministerien versichern in Pressemitteilungen eine gute Zusammenarbeit mit deutschsprachigen, doch laut der nicht anerkannten Minderheit ist dies eine Farce und eine Beleidigung, da sich die Politiker weigern, diese Minderheit überhaupt als nationale Volksgruppe zu bezeichnen, so wie sie die sechs Volksgruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die auch nicht anerkannten Volksgruppen sind, aber als „Volksgruppe-narodna skupnost“ benennen.

Vertreter der deutschsprachigen Minderheit präsentierten daher detailliert die unangemessene Arbeit der „Arbeitsgruppe für den ständigen Dialog mit Vertretern der deutschsprachigen „ethnischen Gruppe“ beim slowenischen Kulturministerium, auch mit einem praktischen Beispiel, in dem das vierte Treffen bereits im Januar des Vorjahres hätte stattfinden sollen, aber auch bisher keine Einladungen ausgesprochen wurden.

Sie erläuterten den Vertretern auch ausführlich die eingereichte Verfassungsklage, da die slowenische Politik sie weiterhin unrichtig als „ethnische Gruppe“ bezeichnet, während sie offenbar vergisst, dass es im Artikel 61 der slowenischen Verfassung nur über die Nation und die nationalen Volksgruppen gesprochen wird und die Bezeichnung „ethnische Gruppe“ daher verfassungswidrig und beleidigend ist, worauf die Minderheit in jedem Gespräch, so auch in diesem, hinweist.

Zum Abschluss des Treffens lockerte Primož Primec die gedrückte Stimmung mit Videopräsentationen von Folklore- und Gesangsgruppen der Gottscheer Altsiedler auf und bewies damit, dass die Gottscheer und die Gottscheer Mundart nach wie vor lebendig sind.
Die Vorsitzende des Verbandes, Urška Kop, die auch Mitglied des Gottscheer Altsiedler Vereins ist, fügte nach den Videopräsentationen hinzu, dass leider viel Aufwand und Arbeit für die Beschaffung finanzieller Mittel investiert werden müsse und die Zeit für Inhalte dann fehlt. Mit regelmäßiger Förderung könnte der Verein viel mehr erreichen, da großes Interesse an der Erhaltung der deutschen Kultur im Gottscheer Gebiet besteht. Aufgrund der sehr begrenzten Mittel könnten jedoch viele Projekte nicht realisiert werden, da nur guter Wille und ehrenamtliche Arbeit allein nicht ausreichen.

Im Anschluss an das Gespräch führte das Ehrenmitglied des Gottscheer Altsiedler Vereins Hans Jaklitsch, die Gäste durch die Museumssammlung, die über das 700-jährige Leben der deutschen Bewohner in den Wäldern von Gottschee spricht, wo 174 Dörfer gegründet wurden, die heute leider größtenteils nur noch Ruinen sind.

Foto: Erinnerungsfoto vor dem offiziellen Begin
Foto Primož Primc

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