Der “Rest des Restes der Deutschen” auf dem Gebiet des heutigen Slowenien spricht zu Ihnen auf Slowenisch, weil Sie eine Antwort auf Deutsch von einer in Slowenien noch nicht anerkannten Minderheit nicht verstehen würden. Die korrekte und einzige semantische Übersetzung des deutschen Wortes “Volksgruppe” ist umgangssprachlich “Minderheit” oder offiziell auf Slowenisch „narodna skupnost“
Auch heute, nach dreißig Jahren des unabhängigen Staates Slowenien, verteidigt die slowenische Politik immer noch die kommunistische These des Genossen Boris Kidrič vom 15. Dezember 1945 (1), als er sagte: Die deutsche Minderheit wird in unserem Land keine Rechte haben, weil es sie nicht geben wird.”
Die slowenische Politik bezieht sich auf das Kulturabkommen zwischen Österreich und Slowenien. Im letzten Satz von Artikel 21 des Kulturabkommens heißt es in slowenischer Sprache … in zwei Urschriften, jeweils in slowenischer und deutscher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist”, was natürlich nicht stimmt.
In Artikel 15 heißt es nämlich im deutschen Text … Volksgruppe in Slowenien und im slowenischen Text … etnična skupina v Sloveniji (Etnogruppe in Slowenien). Also sind Originale laut Artikel 21 nicht “in gleicher Weise authentisch”.
Die slowenische Seite behauptet sogar, dass die fünf Artikel des Ratifizierungsgesetzes, die erst am 25.2.2002 vom slowenischen Parlament verabschiedet wurden, integraler Bestandteil dieses Abkommens sind, obwohl dieses Gesetz in keiner Weise integraler Bestandteil des bilateralen Abkommens ist, da es einseitig verabschiedet wurde und somit gegen das internationale WÜRS-Übereinkommen verstößt, das Slowenien 1994 unterzeichnet hat. In Artikel 3 verweist das Ratifizierungsgesetz auf Artikel 61 der Verfassung (2)”. Dort ist jedoch nicht von einer ” etnična skupina-etnogruppe” die Rede, sondern von einer (Mehrheits) „narod ali narodna skupnost(Nation oder Volksgruppe).
Im Programm des Nachfolgetreffens (3) haben wir auf die Absurdität im Text vorgewiesen, der die italienischen, ungarischen und Roma Volksgruppe richtig benennt, sogar die offiziell nicht anerkannten Völker der SFRJ in der Republik Slowenien als Volksgruppe zitiert, aber die deutschsprachigen als » nemško govoreča etnična skupina-deutschsprachige Etnogruppe” beschreibt. Das ist aber schon zu schlimm, ein klarer Beweis für bewusste Drittklassigkeit. Mehr über die beleidigende “deutschsprachige Volksgruppe” können Sie im Antwortschreiben des slowenischen Ombudsmannes (4) lesen. Mehr über die Ursprünge und Täuschungen des Kulturabkommens können Sie auf der Website STEIERMARK-STAJERSKA.COM (5) lesen.
Auch die slowenische Statistik manipuliert absichtlich die deutschsprachige Bevölkerung. In der Volkszählung von 1991 wird die deutschsprachige Bevölkerung noch mit 1.543 angegeben, aber die korrigierte Zahl für 1991 ?? im Jahr 2002 beträgt nur noch 1.093, während sie im Jahr 2002 wieder um 49% auf 1.628 ansteigt. Das Statistische Bilten (6) Nr. 2 erklärt: “Die Abweichung von den korrekten und vollständigen Antworten zeigt sich in der Volkszählung 1971. Die Frage nach der Nationale Zugehörigkeit wurde von der Beantwortungspflicht ausgenommen, obwohl das Volkszählungsgesetz von 1971 diese Ausnahme nicht vorsah (also, Gesetzesverstoß!!!) Die Frage nach der Umgangssprache wurde auch bei der Volkszählung 1991 von der Beantwortungspflicht ausgenommen, da auf dieser Grundlage Rückschlüsse auf die Nationale Angehörigkeit der Bevölkerung möglich wäre.”
Eine andere noch schlimmere Sache (7) …. “Die Zahl von 2406 Personen österreichischer und deutscher Nationalität kann daher sicher nicht die Zahl der restlichen Vorkriegsbevölkerung darstellen, da zwei Drittel der “Deutschen” in der Volkszählung von 1953 im Ausland geboren wurden“. Im Jahr 1948 waren alle über 30 Jahre alt, in einem anderen Land, in der A-O-Monarchie geboren, hatten damals deutsche Nachnamen und deutsche Namen von jetzt slowenischen Orten in ihren Geburtsurkunden, d.h. sie wurden nicht im Ausland geboren.
Es ist bedauerlich, dass die slowenische Politik es uns nicht erlaubt hat, das umfangreiche Material, das wir zur rechtlichen Gleichstellung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien vorbereitet hatten, auf dem Folgetreffen3 vorzustellen. Leider hatten wir während des zweitägigen Treffens nur 10 Minuten Zeit.
Es ist traurig, dass die slowenische Politik mit einem “wissenschaftlichen Interview”, das erst acht Monate nach unserem Positionspapier “Rechtliche Gleichstellung” veröffentlicht wurde, mit uns “abrechnen” muss. Durchaus verständlich, denn es ist peinlich für Politiker, mit harten Fakten konfrontiert zu werden, auf die sie keine Antwort haben. Das einzig Richtige ist, dass “Slowenien pariert auf das schlecht”, und dabei hat Sie ja ganze Reihe wissenschaftlicher Institute, auch für Volksgruppen.
Haben Sie wirklich so viel Angst, der Wahrheit ins Auge zu schauen und Ihre Fehler in der Vergangenheit zuzugeben? Und wenn heute die Ermordung von mehr als 100 000 Zivilisten, die nach dem Krieg getötet wurden (was immer noch ein inakzeptables Verbrechen ist – Völkermord am eigenen Volk), nur weil sie gegen den Kommunismus waren, weil man von Sieg „betrunken“ war, von einigen heute sogar “verstanden” wird, dann ist es traurig, dass nach 30 Jahren des unabhängigen Staates Slowenien die slowenische Politik nicht die Schritte zur Versöhnung findet, zu Lösungen, die in den internationalen Beziehungen so selbstverständlich sind und für die bessere Zukunft eines unabhängigen Staates notwendig sind.
Für das abschließende Zitat (9) ist aufgrund der Textbegrenzung kein Platz mehr. Der vollständige Text kann unter STEIERMARK-STAJERSKA.COM nachgelesen werden.
Jan SCHALLER, Präsident, Bund der Gottscheer und der Steierer in Slowenien
1Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses der Slowenischen Befreiungsfront in Ljubljana, 15.12.1945
2Verfassung der Republik Slowenien, verkündet am 23.12.1991
3Folgetagung in Ljubljana, 28.-29. November 2022, über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Slowenien, auf der Grundlage der Bewertung und Empfehlungen in der FÜNFTEN STELLUNGNAHME des Beratenden Ausschusses zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten in Slowenien, angenommen am 18. Mai 2022
4Ombudsmann für Slowenien, Schreiben Nr. 6.4-3/2023-9-AD
5Website STEIERMARK-STAJERSKA.COM, erste Spalte MINDERHEITEN, 4. Kulturabkommen,
6 SLO Statistisches Bilten Nr. 2, Ljubljana 2003, Seiten 40-41
7 ZBORNIK (Sammlung): “Deutsche” in Slowenien (1918-1955) Ljubljana 1998
8Dr. Miloš MIKOLA: Zaplembe premoženja v Sloveniji (Beschlagnahmungen von Eigentum 1945-1946, Seiten 155-171, Prispevki za novejšo zgodovino, 1992
9Dr. Marjan Sturm, Pressekonferenz, 24.3.2021, anlässlich der Präsentation der wissenschaftlichen Publikation: Der österreichische Staatsvertrag und die slowenische Minderheit in Österreich.
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Redakteur: Jan Schaller
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