Da wir innerhalb von 150 Tagen, also fünf Monate nach der Sitzung, noch nicht einmal den Protokollentwurf, geschweige denn das Protokoll der 3. Sitzung der „Arbeitsgruppe für ständigen Dialog mit der deutschsprachigen „Ethno Gruppe in Slowenien“ erhalten haben, veröffentlichen wir unseren Bericht, der innerhalb weniger Tage nach der Sitzung erstellt wurde.
Die 3. Sitzung der „Arbeitsgruppe für einen dauerhaften Dialog mit den Vertretern der deutschsprachigen „Ethno Gruppe in der Republik Slowenien“ – so der offiziell umstrittene Titel – wurde krankheitsbedingt verschoben und fand am Mittwoch, den 9. Oktober 2024 im Slowenisches Kulturministerium in Laibach, Maistrova Straße 10 statt. Der 3. Beschluss der 2. Sitzung: „Die Mitglieder der Arbeitsgruppe stimmten zu, dass die nächste (dritte) Sitzung noch vor dem Sommer stattfinden soll“, wurde leider nicht umgesetzt, obwohl wir unseren Vorschlag zur Diskussion rechtzeitig eingereicht hatten.
Im Mittelpunkt dieser dritten Sitzung der Arbeitsgruppe … stand das Dokument RECHTLICHE GLEICHSTELLUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN VOKSGRUPPE IN SLOWENIEN, das wir bereits vor zwei Jahren für die Folgesitzung zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Slowenien auf der Grundlage der Bewertung und der Empfehlungen der fünften Stellungnahme des Beratenden Ausschusses zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten in Slowenien vorbereitet hatten, die im November 2022 in Ljubljana in Anwesenheit der Mitglieder dieses Beratenden Ausschusses stattfand. Leider wurden uns damals nur 10 Minuten zur Verfügung gestellt, um ein umfassendes 20-seitiges Dokument vorzustellen, das die Rechte und Empfehlungen von drei internationalen Dokumenten zusammenfasst, nämlich der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz.
Auf der Grundlage dieses umfassenden Dokumentes hat die deutschsprachige Minderheit, die in Slowenien immer noch nicht anerkannt ist, eine Power-Point-Präsentation „RECHTLICHE GLEICHHEIT“ vorbereitet, die wir bisher im Ausland und auch internationalen Vertretern in Slowenien in deutscher Sprache vorgestellt haben. Diese Arbeitsgruppe…, die laut einem Zitat aus dem sechsten periodischen Bericht Sloweniens an den Generalsekretär des Europarates (Bericht Sloweniens – Antwort auf den fünften Bericht der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen über Slowenien) (Zitat)… wurde mit dem Ziel gegründet, den konstruktiven Dialog mit Vertretern der deutschsprachigen „Volksgruppe“ in Slowenien zu vertiefen und zu stärken.“ Ja, erst nach zwei Jahren konnten wir schließlich offiziell der slowenischen Regierung unser vor zwei Jahren vorbereitetes Dokument „RECHTLICHE GLEICHHEIT“ vorstellen.
Nach einer nur kurzen Debatte in dieser Sitzung scheint die slowenische Politik wenig Interesse und vor allem keinen Willen zu haben, „den konstruktiven Dialog zu vertiefen und zu stärken“ (dafür wurde sie ja eingerichtet – siehe oben). Da die slowenische Politik uns weiterhin als „ethnische Gruppe- etnična skupina“ bezeichnet, trotz wiederholter Klarstellungen, dass eine solche Bezeichnung eine beleidigende Diskriminierung darstellt, da die slowenische Verfassung nur von der Nation und den nationalen Volksgruppen spricht, nicht aber von „etnična skupina“ – ethnischen Gruppen.
Wir haben in dieser Sitzung auch wiederholt die Argumente gehört, dass diese Arbeitsgruppe nicht kompetent sei, sich mit dieser Thematik zu befassen. Die Anwesenden brachten jedoch erneut die Diskussion um das Kulturabkommen zwischen Slowenien und Österreich zur Sprache, wo aber die Positionen zur Umsetzung des Artikel 151 diametral entgegengesetzt sind und diese entgegengesetzte Position der beiden Partner nun auch im Protokoll der 5. Gemischte Kommission gemäß Artikel 20 des Abkommens zwischen den Regierungen bestätigt ist.
Noch einmal mehr hat sich auch bei diesem Treffen gezeigt, dass Treffen und Sitzungen dieser Art völlig fruchtlos sind und nichts zur Lösung der Situation der nicht anerkannten deutschsprachigen Minderheit in Slowenien beitragen, die zwar in allen Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie, also auch in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Serbien (Vojvodina) anerkannt ist, aber als einzige von der Politik in Slowenien nicht anerkannt werden will, während diese Politik gleichzeitig von Österreich zusätzliche Rechte für die slowenische Minderheit in Österreich fordert. Dies ist ein typisches Beispiel für Doppelmoral.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung, was die Gruppe bei ihrer nächsten Sitzung besprechen soll, haben die Vertreter der deutschsprachigen Minderheit, die Mitglieder der Gruppe sind, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie keinen Sinn mehr sehen in dieser Gruppe zu bleiben, die ja keine Befugnisse hat, nichts beschließen kann, ein Selbstzweck ist, und es keinen Nutzen aus diesen Sitzungen gibt. Tatsächlich sollte aber die Arbeitsgruppe das proklamierte Gründungsprinzip (Zitat), „mit dem Ziel gegründet zu sein, den konstruktiven Dialog mit Vertretern der deutschsprachigen „Volksgruppe“ in Slowenien zu vertiefen und zu stärken“ umsetzen; , aber in realität ist leider das gegenteil.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung der Arbeitsgruppe, was soll die Gruppe bei ihrer nächsten Sitzung besprechen soll, haben die Vertreter der deutschsprachigen Minderheit – die Mitglieder der Gruppe, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie keinen Sinn mehr sehen in dieser Gruppe zu bleiben, die ja keine Befugnisse hat, nichts beschließen kann, ein Selbstzweck ist; und es keinen Nutzen aus diesen Sitzungen gibt. Tatsächlich soll aber die Arbeitsgruppe das proklamierte Gründungsprinzip (Zitat), „mit dem Ziel gegründet zu sein, den konstruktiven Dialog mit Vertretern der deutschsprachigen „Volksgruppe“ in Slowenien zu vertiefen und zu stärken“, aber leider nicht in die Praxis umsetzt.
Wir haben in dieser Sitzung schon vorgeschlagen, die Arbeitsgruppe… soll in das Regierungsamt für Nationalitäten „verlegt“ werden und damit die Entscheidungsbefugnisse auf eine höhere Ebene zu verlagern, wo auch Entscheidungen getroffen werden können.
Die Vertreter der deutschen Minderheit teilten der Arbeitsgruppe mit, dass sie nun als Reaktion auf die Empfehlungen des slowenischen Ombudsmannes einige rechtliche Schritte – Anträge auf Anerkennung der Minderheit – vorbereiten, da fruchtlose Verhandlungen nichts bringen. Wir sind überrascht, dass im oben erwähnten 6. periodischen Bericht Sloweniens, der ein offizielles politisches Richtungsdokument der Regierung ist, festgestellt wird (Zitat)…Einige der vorrangigen Empfehlungen beziehen sich jedoch auf Fragen oder die Stellung von Sprachen, die in Slowenien nicht dem ELRMJ unterliegen, und daher gibt es unterschiedliche Auffassungen und Interpretationen des ELRMJ durch den Sachverständigenausschuss und die Regierung der Republik Slowenien. Die Position der Republik Slowenien wurde dahingehend zum Ausdruck gebracht, dass Serbisch, Kroatisch und Deutsch nicht Gegenstand von Überlegungen im Rahmen der Minderheitensprachen oder des ELRMJ sind, und auch nicht sein könnten“.
Dabei wurde aber in slowenisches Parlament in diesem Sommer im Schnellverfahren (?) das Gegenteil beschlossen, nämlich das Gesetz über den Schutz der nationalen Volksgruppen der ehemaligen SFRJ und ihrer kulturellen Rechte und damit auch deren Sprachen – Albanisch, Bosnisch, Montenegrinisch, Kroatisch, Mazedonisch und Serbisch – anerkannt.
Gleichzeitig wird im Artikel 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen der Begriff der autochthonen Sprache bereits klar definiert, wo es heißt, dass es sich nicht um die autochthonen Sprachen bei (Wirtschafts-Ökonomischen) Migranten handelt.
Aber die gewählte Arbeitsgruppe … ist ja nicht befugt, etwas zu entscheiden. Ist also nicht eine Zeitverschwendung, leere Strohhalme zu schlagen?
Jan Schaller
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Redakteur: Jan Schaller
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