Laibach/Ljubljana, den 30. 11. 2022, Presse Bericht von Amt der Regierung der Republik Slowenien für Nationalitäten
Vom 28. bis 29. November 2022 fand in Laibach/Ljubljana ein Folgetreffen mit Vertretern des Beratenden Ausschusses des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten zum fünften periodischen Bericht über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Slowenien statt.
Die Republik Slowenien ratifizierte das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten am 25. Februar 1998 durch das Gesetz über die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten.
Seit der Annahme des Rahmenübereinkommens hat die Regierung dem Europarat fünf Berichte vorgelegt, und zwar am 29. November 2000 (erster Bericht), 6. Juli 2004 (zweiter Bericht), 28. April 2010 (dritter Bericht), 5. Januar 2017 (vierter Bericht) und 6. Februar 2020 (fünfter Bericht).
Bei einem Folgetreffen mit der Delegation des Europarats stellten Vertreter der staatlichen Behörden den ausländischen Gästen die rechtliche und politische Situation der Angehörigen der beiden autochthonen Volksgruppen sowie der Roma Volksgruppe und auch andere ethnischer Gemeinschaften, die in der Republik Slowenien leben, vor. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Bekämpfung von Stereotypen und Vorurteilen gegenüber Minderheiten, die Verfolgung und Bestrafung von Hassreden, die Unterstützung von Sendungen in italienischer Sprache und die Erhöhung der Dauer und Häufigkeit von Sendungen in ungarischer Sprache in den öffentlichen Medien sowie die Verbesserung der Lebens- und Wohnbedingungen und des Bildungssystems für Mitglieder der Roma-Volksgruppe, die in Slowenien leben.
Das Forschungsprojekt “Analyse der Situation der kroatischen, deutschen und serbischen Gemeinschaften in der Republik Slowenien”, das von der Fakultät für Europarecht der Neuen Universität durchgeführt wurde, wurde auf der Tagung vorgestellt.
Vertreter der deutschsprachigen etnogrupe und Vertreter von Volksgruppen, die zu den Völkern der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) in Slowenien gehören, stellten ihre Initiativen und Bestrebungen zur verfassungsmäßigen Anerkennung vor, die aber nicht auf dem Prinzip der autochthonen beruhen (mit Ausnahme einzelner Dörfer der serbischen Volksgruppe und der deutschsprachigen etnogrupe). Der Dialog mit allen Vertretern wird in Kürze im Rahmen des zuständigen Rates der Regierung der Republik Slowenien für die Belange der nationalen Volksgruppen der Völker der ehemaligen SFRJ in der Republik Slowenien, der nunmehr ein ständiges Organ der Regierung ist, sowie in der Arbeitsgruppe für einen ständigen Dialog mit den Vertretern der deutschsprachigen Ethnogruppe fortgesetzt.
Der zweite Tag des Treffens war der Sensibilisierung für die Mandate des Ombudsmanns und des Anwalts für die Gleichstellung nationaler und ethnischer Minderheiten gewidmet.
Am Ende der Tagung sagte der Direktor des Amtes der Regierung der Republik Slowenien für Nationalitäten, Herr Mag. Stanko Baluh, n seinen Schlussbemerkungen das Engagement Sloweniens für die weitere Stärkung der Rechte aller im Land lebenden Personen, da der Beitrag der nationalen Volksgruppen und anderer ethnischer Volksgruppen in Slowenien für die Entwicklung der slowenischen Gesellschaft als Ganzes sehr wichtig sei.
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Redakteur: Jan Schaller
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