Dr. Milko Mikola: Beschlagnahme von Eigentum in Slowenien, 1945-1946

Karte von Jugoslawien – Deutsche Bevölkerung in Jugoslawien

Dr. Milko Mikola: Beschlagnahme von Eigentum in Slowenien, 1945-1946, Seiten 155-171, im: Prispevki za novejšo zgodovino, 1992

      Die umfangreichsten Beschlagnahmungen von Eigentum in Slowenien in den Jahren 1945-1946 waren jene, die gemäß Artikel 30 des Gesetzes über die Beschlagnahme von Eigentum und über die Durchführung der Beschlagnahme vom 9. Juni 1945 waren, kurz:  Beschlagnahme deutschen Eigentums. Die überwiegende Mehrheit der Beschlagnahmungen von feindlichem Eigentum in Slowenien erfolgte in Slowenien zwischen dem Ende des Krieges im Mai 1945 bis Ende 1946. Je nachdem, welche Behörden die Beschlagnahmungen, die in den Jahren 1945-1946 in Slowenien durchgeführt haten.

      Rechtsgrundlage für die Konfiszierung deutschen Eigentums in Jugoslawien war die Verordnung des Präsidiums des AVNOJ vom 21. November 1944 über die Überführung feindlichen Eigentums in Staatseigentum, über die staatliche Verwaltung des Eigentums von Abwesenden und über die Konfiszierung von durch die Besatzungsbehörden zwangsveräußertem Eigentum.

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JUGOSLAWIEN: Stefan Karner (Seite 41-42) Zitat. „Nach der Volkszählung von 1931 gaben im Königreich Jugoslawien 499.969 Bürger Deutsch als Muttersprache, also 3,59 % der Gesamtbevölkerung (Einwohner YU im Jahr 1931 =13,934.038). In Vojvodina  309.259 Banater Deutsche und Donauschwaben, 129.964 Kroaten-Deutsche in Kroatien-Slawonien, 25.971 Deutsche in Serbien und Bosnien-Herzegowina.

    zusätzliche Abb.1: Seltenes Exponat aus dem Museum-Ausstellung über die deutschen Gottscheer – Karte von Jugoslawien – Deutsche Einwohner in Jugoslawien

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       Dr. Milko Mikola ( Seite 165) In der Republik Serbien wurden allein auf dem Gebiet der AP Vojvodina 250.000 Beschlagnahmungen (80,8%) von deutschem Eigentum angeordnet; im übrigen Serbien wurden die meisten Beschlagnahmungen von deutschem Eigentum, nämlich 589, in Belgrad angeordnet. Es wurde erwartet, dass diese Zahl um 1.000 bis 1.200 Fälle steigen würde.  In der Republik Kroatien wurden 16.361 Beschlagnahmungen (12,6 %) von deutschem Eigentum angeordnet, in Bosnien und Herzegowina dagegen nur 1.500.

        SLOWENIEN: Dr. Milko MIKULA (Seite 163) Insgesamt ordneten die Enteignungskommissionen in Slowenien in den Jahren 1945-1946 die Beschlagnahme von mehr als 20.000 deutschen Immobilien an.

Beschlagnahme von feindlichem Eigentum vom Kriegsende im Mai 1945 bis Ende 1946 in verschieden Formen:

  1. Beschlagnahmekommissionen für Konfiszierung deutschen Eigentums. Das Gesetz sieht vor das Verfahren zur Einziehung von Vermögenswerten des Deutschen Reiches und seiner Bürger sowie des Vermögens von Personen deutscher Volksgruppe. Insgesamt ordneten die Enteignungskommissionen in Slowenien in den Jahren 1945-1946 die Beschlagnahme von mehr als 20.000 deutschen Immobilien

         Gerichtliche Beschlagnahmungen. Verurteilten konnten Zivil- und Militärgerichten auch ihr Eigentum entziehen. Die meisten Vermögensbeschlagnahmungen wurden von den Gerichten in Slowenien in der Zeit von Juni bis August 1945 angeordnet. In dieser Zeit wurde die Einziehung von Vermögenswerten bei Verurteilten hauptsächlich durch Militärgerichte und das slowenische Nationale Ehrengericht angeordnet.

2. Militärgerichte entschieden über: a) Kriegsverbrechen, b) Handlungen von Staatsfeinden, c) Verbrechen, die von Militärpersonen und Kriegsgefangenen begangen wurden. Außer den Strafen konnten die Militärgerichte auch auf Verlust der militärischen Ehre, Verlust der Bürgerrechte (Wahlen) und Beschlagnahmung von Eigentum verurteilten

3. Gerichte der slowenischen nationalen Ehre, waren in der Zeit von Juni bis August 1945 tätig. Dessen Aufgabe war, “Verbrechen und Vergehen gegen die slowenische nationale Ehre, die während oder im Zusammenhang mit der feindlichen Besetzung auf dem gesamten slowenischen Staatsgebiet begangen wurden, zu verfolgen“. Als Verbrechen und Vergehen gegen die slowenische Nationalehre galten “alle absichtlich begangenen Handlungen, die zwar nicht als Hochverrat oder als Unterstützung der Besatzer eingestuft werden können, aber den Ruf und Ehre der slowenischen Nation und ihrer Widerstandsfähigkeit geschädigt haben oder könnten dem Ruf schaden“. Der Verlust der nationalen Ehre bedeutete den Ausschluss vom öffentlichen Leben, den Verlust des Rechts auf ein öffentliches Amt, das Recht auf einen Beruf und den Verlust aller Bürgerrechte und politische Rechte.

4. Zivile Bezirksgerichte, die im Herbst 1945 gegründet wurden, haben in den ersten Nachkriegsjahren auch viele Beschlagnahmungen von Eigentum durch die Zivilverwaltung angeordnet. Hauptsächlich bei Beschlagnahmung des Eigentums der Gegner der NOB, die die bereits während des Krieges von Partisanengerichten zur Enteignung ihres Vermögens verurteilt worden waren oder die die liquidiert wurden oder nach Kriegsende aus Jugoslawien geflohen sind.

      Bis Ende 1945 wurden in Slowenien insgesamt 5.183 gerichtliche Beschlagnahmungen verhängt, davon 1.583 durch Militärgerichte und das Gericht der slowenischen Nationalehre und 3.600 durch Bezirksgerichte. Wenn wir berücksichtigen, dass die 20.293 von den Einziehungskommissionen ausgesprochenen Einziehungen, wurden bis zum Ende 1945 insgesamt 25.476 Beschlagnahmungen von Eigentum angeordnet. Diese Zahl lag jedoch weit unter der von den Behörden vorgesehenen Zahl. Sie hatte nämlich vorgesehen, “dass nach allen drei Formen der Beschlagnahmungen rund 36.000 Beschlagnahmen werden sollen“  (Ende Text Mikula)

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Nach meiner Meinung fehlt bei der Gesamtsumme „insgesamt 25.476“ noch 1.755 Beschlagnahmungen von Eigentum während des Krieges und noch spätere Agrar Nationalisierung;  nach Mikula 6.986 Deutsche Anwesen, nach Karner 5.703 Deutsche Besitzer, die in Slowenien enteignet wurden.  Also ist dann die richtige Summe 34.217 und ist somit der kommunistische Plan (36.000) fast erfüllt (95 %).  

Mikola: Während des Krieges. (Seite 165) Partisanen-Militärgerichte verhängten die Beschlagnahmung von Eigentum gegen NOB-Gegner bereits während des Krieges. Zum Beispiel die Partisanen-Militärgerichte nur in der Zeit von Anfang Januar 1944 bis Anfang September 1944 wurden in Slowenien insgesamt 1.755 Beschlagnahmungen von Eigentum angeordnet.

Mikola (Seite 171) Agrar Nationalisierung. In Slowenien war die Beschlagnahmung von Grund und Boden sehr umfangreich (6.986 Anwesen). Die Mehrheit der Großgrundbesitze in Slowenien wurde nicht auf der Grundlage des Gesetzes über die Agrarreform und Kolonisierung enteignet

Stefan Karner (Seite 127) schreibt: Nach Agrarreform und der Kolonisierung …wurden knapp 100.000 Bauern mit über 630.000 Ha Grundfläche enteignet, davon wurden 5.703 Besitzer mit 114.780 Ha Deutsche-deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien.

        Wenn 1945/46 gesamt   25.476 bis 34.217 Deutsche Familien in Slowenien enteignet wurden, und eine Familie aus 4 Personen besteht, waren im Jahr 1941 mindesten 50.000- 100.000 Deutsche mit Kindern wohnhaft auf dem heutigen slowenischen Boden. Wenn 16.000 im Jahr 1945 umgebracht wurden, und cca 20.000-50.000 Deutsche über die Grenze fliehen, sind mindestens 15.000- 30.000 Deutsche noch in ihre alte Heimat geblieben, davon wurden 20.000 Deutsche nach 1946 aus den kommunistischen Lagern befreit. und bei Rückgabe des enteignetes wurden nach eine Zahl 39.714, nach anderer sogar 48.000 Ansprüche, meistens von Kindern bei SLO-Gerichten auf Rückerstattung verlang.

        Nach offiziellen Angaben des Justizministeriums (Stand: 30.6.2022) wurden für die Denationalisation-Rückgabe des beschlagnahmten Eigentums   39.714 Anträge bei den Verwaltungsbehörden eingereicht, von denen 39.614 Fälle endgültig abgeschlossen wurden und 100 Fälle noch nicht. Es wurden 58.818 Entscheidungen zur Entstaatlichung erlassen.  2.903 Anträge auf Entstaatlichung wurden bei den Gerichten eingereicht und davon wurden 2.623 Anträge tatsächlich von den Gerichten entschieden, während 4 Fälle noch anhängig sind.  

Zusammengefasst    Jan Schaller

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