Slowenien hat am 25. Juni 1991 die Unabhängigkeit erklärt und nach dem 10-tägigen Krieg gegen die jugoslawische Armee wurde Slowenien ein eigenständiger Nationalstaat, der am 23. Dezember 1991 auch eine eigene Verfassung (Amtsblatt RS Nr. 33-91-Text-1) bekam, die anschließend bis 2022 zehnmal geändert oder ergänzt wurde.
Anerkannte Minderheiten
- Artikel (Text-2) der Verfassung befasst sich mit den Sonderrechten der autochthonen italienischen und ungarischen Minderheit im Grenzgebiet (Bild-1) zweisprachiger Raum - Ortstafeln, Gemeinden, Schulen, Medien). Laut der letzten offiziellen Volkszählung im Jahr 2002 gibt es der Nationalität nach 2.258 Angehörige der italienischen Minderheit und 6.243 Angehörige der ungarischen Minderheit. Beide Minderheiten haben jeweils einen eigenen Abgeordneten, der von jeder Minderheit separat ins slowenische Parlament (88+2 Parlamentarier) gewählt wird.
In dem kurzen Artikel 65 Lage und Sonderrechte der Roma Minderheit in Slowenien steht geschrieben, dass die Lage und die Sonderrechte der in Slowenien lebenden Roma-Minderheit gesetzlich geregelt wird. Laut der Volkszählung von 2002 gibt es in Slowenien der Nationalität nach 3.246 Roma. Roma Mitglieder leben (Bild-2) in Prekmurje, Dolenjska, Bela krajina und in Posavje. In den meisten Gemeinden in denen Roma leben, leben sie historisch, dh autochthon. Das lokale Selbstverwaltungsgesetz listet 20 Gemeinden auf, in denen Roma einheimisch leben. Diese Gemeinden sind Beltinci, Cankova, Črenšovci, Črnomelj, Dobrovnik, Grosuplje, Kočevje, Krško, Kuzma, Lendava, Metlika, Murska Sobota, Novo mesto, Puconci, Rogaševci, Semič, Šentjernej und Tišina.
Roma Mitglieder leben in Slowenien auch in größeren Städten wie Maribor, Velenje, Ljubljana, Celje, Jesenice, Radovljica als Einwanderer (ökonomische Migranten).
Sinti-Familien leben hauptsächlich in Jesenice und Radovljica.
Das Roma-Minderheitsgesetz (Amtsblatt Nr. 33/2007, Text-3) wurde erst am 30. März 2007 verabschiedet. (Uradni list št. 33/2007, Tekst-3) je bil sprejet šele 30. marca 2007.