16. Mai, 2022 - In STÄNDIGE ARBEITSGRUPPE

Kommission als/für Ausrede

Wenn man eine Kommission ernennt, um einen Punkt als erfolgreich abzuhaken, und dann die Kommission auch nichts entscheiden darf, ist das dann nur eine vergebliche Hayd-Park-Debatte.

Fangen wir also optimistisch an

Slowenischer Kulturminister Dr. Vasko Simoniti hat  am  22.September 2020 eine Arbeitsgruppe zum ständigen Dialog mit Vertretern der deutschsprachigen Volksgruppe in der Republik Slowenien einberufen, die er selbst führte, und neben den Vertretern der Ministerien für Kultur,  auswärtige Angelegenheiten, Bildung, Wissenschaft  und Sport,  noch drei Vertreter deutschsprachiger Vereine einberufen wurden, und das von  Gottscheer Altsiedler Vereins, ein Vertreter der deutschen Untersteierer, ein Vertreter der deutschsprachigen Jugend aus Laibach/Ljubljana, der auch Präsident des Dachverbandes der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien ist, dh Vertreter der Deutschen aus allen Teilen Sloweniens wo sie leben, und eine Vertreterin  der Vereinigung der Gottscheer-Deutschen, die sich jedoch nur  für die Erhaltung des kulturellen Erbes der Gottscheer einsetzen.

Bereits in den Einberufungsentscheid schrieb der Minister, Aufgabe der Arbeitsgruppe sei es, offene Fragen von Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien aufzugreifen und Lösungen zu finden. Auf diese Weise sollen die Vertreter die Ministerien umfassend über aktuelle Probleme und Herausforderungen in verschiedenen Bereichen informieren. Die Mitglieder des Arbeitskreises sind für die Inhalte des Arbeitsgebietes und mit Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitskreises verantwortlich.

Nun, die neu einberufene Kommission tagte zur Gründungsversammlung, erst ein halbes Jahr später, wo sich die Mitglieder trafen, und ihre Vereine vorstellten, und so war wieder Ruhe bis zur zweiten Sitzung, die erst am 6.12.2021 stattfand, also neun Monate später, trotzdem, dass der 4. Beschluss der ersten Sitzung war, dass die nächste, also die 2. Sitzung in vier Monaten, vor den Sommerferien 2021 stattfinden soll, als die Corona-Epidemie noch nicht so stark war.

Für eine bessere und intensivere Arbeit des Arbeitskreises zum ständigen Dialog haben wir unsere schriftliche Stellungnahme zur weiteren Arbeit des Arbeitskreises abgegeben, um möglichst effizient und erfolgreich zu sein, mit konkreten Ergebnissen. Um die Probleme schneller zu lösen, haben wir daher drei Untergruppen vorgeschlagen, für die gesetzliche Regelung, für Bildung und insbesondere für die Medien. Wir wurden noch konkreter und schlugen zunächst die Einführung eines zweisprachigen Kindergartens vor, eine Kopie des bereits bestehenden deutsch-slowenischen zweisprachigen Kindergartens in Graz, Österreich (wo kein zweisprachiges Gebiet ist). Also keine Experimente, Vorschläge basierend auf der guten Praxis anderer.

Gleichzeitig wiesen wir darauf hin, dass der staatliche RTV SLO die Pflicht zur Berichterstattung über die deutsche Minderheit vernachlässigt und präsentierten erneut bewährte Verfahren aus Österreich, wenn der staatliche ORF drei wöchentliche Minderheitensendungen stralt: Dobro jutro, Štajerska, Dobro jutro,  Koroška und Dobar dan, Hrvati für Burgenlandkroaten.«.

Wir haben uns gefreut, dass unser Vorschlag als Tagesordnung für das nächste, zweite Treffen angenommen wurde.

Doch die Enttäuschung kam zu früh, schon beim zweiten Treffen der Arbeitsgruppe für ständigen Dialog, die auf St. Nikolaustag den, 6. Dezember letzten Jahres war.

Denn: (Zusammenfassung aus dem 15-seitiegen Protokollbericht)

  1. Regierungsvertreter haben den Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen bezüglich der Häufigkeit der Sitzungen zuerst verwarnt (P.S. wir schlugen sogar zweimonatige Treffen vor, vergebens)
  2. Der vorläufige Termin für das nächste Treffen wird bei jedem Treffen festgelegt (der 10. Beschluss dieses Treffens besagt: Das nächste Treffen wird vorläufig im Mai oder Juni 2022 stattfinden). Nun, in der Zwischenzeit gibt es Parlamentswahlen, also wurde die Tagesordnung für die dritte Sitzung überhaupt nicht angenommen, weil es wahrscheinlich ist, dass sie einfach wegen des Ablaufs des Mandats der Kommission nicht stattfinden wird. Das Mandat der Kommission mit klangvollem Namen wird damit beendet.
  3. „Eine verfassungsrechtliche Anerkennung der deutschen Minderheit in Slowenien ist überhaupt nicht möglich. Die Empfehlungen des Europarates sind nur gute Wünsche und für ein einzelnes Land nicht bindend. Wir sprechen über Sprachanerkennung, daher schlage ich vor, dass wir uns mit Inhalten befassen, bei denen wir Fortschritte erzielen können und Handlungsspielräume haben, und keine Zeit mit der verfassungsrechtlichen Anerkennung verschwenden, da diese Arbeitsgruppe darüber nicht entscheiden kann.“ Und so war das Fazit des 2. Treffens, dass die Charta des Europarates zu Regional- oder Minderheitenfragen für die deutschsprachige Volksgruppe bzw. deutsche Sprache nicht gültig ist.
  4. Es stellt sich natürlich die Frage, warum der Europarat dann den 225-seitigen Bericht des Sachverständigenausschusses zur Anwendung der Charta in Slowenien und insbesondere die Empfehlungen des Ministerkomitees zur Anwendung der Charta in Slowenien alle fünf Jahre aufs Neue vorbereitet.
  5. Ist dann auf dem Gebiet BILDUNG was möglich, weil das ja keine Verfassungsangelegenheit ist? „Für das zweisprachige deutsch-slowenische Bildungssystem fehlt derzeit eine gesetzliche Grundlage, da die deutsche Minderheit verfassungsrechtlich nicht anerkannt ist und das Bildungssystem ein solches Modell überhaupt nicht zulässt. Ansonsten gibt es eine Initiative für einen bilingualen Kindergarten. Offiziell ist ein solcher Kindergarten als zweisprachiger Kindergarten jedoch nicht möglich.

Fremdsprachenkurse können jedoch in Kindergärten organisiert werden. (ja, das wird schon 35 Jahre praktiziert)

  1. Nun, vielleicht haben wir mehr Glück mit MINDERHEITS MEDIEN. Wir sollten über Etablierung der deutschen Sprache und der deutschsprachigen Volksgruppe in der breiten Öffentlichkeit besprechen und wie das nachher in der Praxis verwendet soll. Allerdings wird die deutsche Sprache nicht im Sinne der deutschsprachigen Volksgruppe besonders betont, sondern vor allem durch öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme, die sollen aber durchaus autochthon sein.
  2. Also, bisher fast nichts. Gut, es ist etwas. Wer sich jedoch für Projekte bewirbt (und einen anspruchsvollen Antrag prüft, korrekt und vollständig ausfüllt) und dann die Kriterien einer Sonderkommission erfüllt, kann jedes Jahr eine gewisse Förderung direkt für ein Projekt erhalten. Aber diese Ausschreibung des Kultusministeriums ist nicht nur für organisierte Minderheitengruppen. Mit Projekten kann sich jeder bewerben.
  3. Wenn fast nichts geht, dann versuchen wir, die deutsche Minderheit, mit Teilnahme beim KULTURABKOMMEN zwischen Slowenien und Österreich (über Kulturabkommen mehr an anderer Stelle). „Amtlicher Delegation gehören keine Minderheitenvertreter an, da die deutsche Minderheit in Slowenien nicht den Status einer verfassungsrechtlich anerkannten Minderheit hat, wie beispielsweise die slowenische Minderheit in Österreich. Daher ist der Vorschlag, eine deutschsprachige Volksgruppe in die slowenische Delegation aufzunehmen, auch politisch nicht akzeptabel. Sie können jedoch Ihre Vorschläge als mögliche Ausgangspunkte vorschlagen, und die Frage ist, ob sie in einer Diskussionskoordination mit der österreichischen Delegation diskutiert werden.“

Ja und so kamen wir durstig übers Wasser, weil uns nichts erlaubt ist, wir dürfen nichts machen, weil wir verfassungsrechtlich auf dem Papier nicht anerkannt sind.

    Abschließend noch ein Zitat aus der letzten Bewertung des Sachverständigenausschusses, angenommen am 30. Juni 2021

Punkt 22.   und 23.

  1. Der Sachverständigenausschuss begrüßt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die für den laufenden Dialog mit deutschsprachigen Vertretern zuständig ist. Er stellte fest, dass das Mandat dieser Gruppe es ihr zu ermöglichen scheint, sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit Deutschsprachigen zu befassen. Daher könnte dies als Rahmen für die Umsetzung der Empfehlung dienen, „einen Dialog mit deutschsprachigen Sprachen zur Umsetzung von Teil II der Charta aufzunehmen. “
  2. Um ein wirksames Forum für den Dialog über die Umsetzung der Charta zu sein, ist es wichtig, dass die Arbeitsgruppe regelmäßiger zusammentritt und Maßnahmen auf der Grundlage der Bestimmungen der Charta, Empfehlungen aus den Folgemaßnahmen und Vorschlägen der deutschsprachigen vorbereitet. Der Sachverständigenausschuss bekräftigt zudem die Notwendigkeit, Schritte zu unternehmen, um „Deutsch als traditionelle Minderheitensprache anzuerkennen“ [15].

Bemerkung 15. Siehe Fünfter Bewertungsbericht des Sachverständigenausschusses über die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Slowenien (MIN-LANG (2019) 17 final), Absätze 10 bis 12.

Wenn wir für leere Worte bezahlt würden, wären wir schon sehr reich.

 

Zusammengefasst aus den Protokollen und Dokumenten

    Jan Schaller, Kulturverein deutschsprachiger Frauen “Brücken“

IMPRESSUM:

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Redakteur: Jan Schaller
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