17. Oktober, 2023 - In Kulturabkommen

OMBUDSMANN MIT VERTRETER DER DEUTSCHEN VOLKSGRUPPE ÜBER ANERKENNUNG

     Am 3. April 2023 empfing der SLO-Ombudsmann Peter Svetina Vertreter der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien, nämlich Urška Kop, die neue Präsidentin des Bundes der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien, Jan Schaller, den Präsidenten des Bundes der Kulturvereine der Gottscheer und Steierer in Slowenien, und Veronika Haring, die Präsidentin des Kulturvereins deutschsprachiger Frauen Brücken aus Maribor/Marburg. Die Gäste informierten ihn über ihre langjährigen Bemühungen um die Anerkennung der nationalen Volksgruppe gemäß Artikel 64 der Verfassung und ihre Aufforderung an die verschiedenen Behörden, die Europäische Charta der regionalen Minderheitensprachen in den Orten umzusetzen, in denen nationale Volksgruppe in Slowenien leben.

Die Vertreter der Volksgruppe erwarten, dass der Status der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien endlich geregelt wird. Sie wollen auch aktiv an der rechtlichen Stellung der deutschen Minderheit in Slowenien mitwirken können. Die Gäste teilten dem Ombudsmann auch mit, dass sie eine Publikation mit dem Titel “Rechtliche Gleichstellung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien mit der italienischen und ungarischen Volksgruppe” vorbereitet haben, die als Grundlage für Überlegungen zu möglichen Lösungen dienen könnte. Der Ombudsmann wurde auch darüber informiert, dass die Bestimmungen des 2002 zwischen Slowenien und Österreich unterzeichneten Kulturabkommens über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft nicht umgesetzt wurden.

In seiner fünften Stellungnahme zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Slowenien, die im September 2022 veröffentlicht wurde, forderte der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen die slowenischen Behörden auf, den rechtlichen Schutz der deutschsprachigen Volksgruppe und der neuen ethnischen Gemeinschaften zu verstärken und zu erwägen, ihnen Zugang zu den verfassungsmäßig geschützten Minderheitenrechten zu gewähren und die vollständige Anwendung des Rahmenübereinkommens auf Personen, die diesen Volksgruppen  angehören, auszuweiten.

Bei dem Treffen betonte Ombudsmann Peter Svetina, dass die Regelung der Sonderrechte von Volksgruppen in erster Linie eine politische Frage sei, die man selbstverständlich an die Politik angeben muss. Der slowenische Ombudsmann hat die zuständigen staatlichen Behörden wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, sich mit den Forderungen nach Anerkennung des (Sonder-)Status von Minderheiten zu befassen, was schon im Jahr 2003 und auch 2007 (LP 2007, Seite 41) betont wurde. Der Ombudsmann erwartet, dass der Staat in einen angemessenen Dialog mit der Volksgruppe eintritt, und er selbst wird auch einige der auf dem heutigen Treffen angesprochenen Fragen unter die Lupe   nehmen und weiter forschen.

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Redakteur: Jan Schaller
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