Vorschläge von Kulturverein deutschsprachiger Frauen „Brücken“ Marburg
1. Die neu ernannte Arbeitsgruppe bei Ministerium für Kultur für den ständigen
Dialog mit den Vertretern der deutschsprachigen Volksgruppe in der Republik
Slowenien soll hauptsächlich Koordinator und Leiter der Arbeit und für
Genehmigung von Vorschlägen sein, und alle zwei Monate zusammentreten.
2. Die Arbeitsgruppe sollte einzelne Untergruppen für die operative und
analytische Arbeit organisieren, die etwa wöchentlich bestimmte thematische
Abschnitte erörtern und über E-Mail arbeiten – Meinungs- und
Dokumentationsaustausch. Gelegentlich sollten die Untergruppen für Debatte
und Koordinierung über Videolinks und gegebenenfalls persönliche treffen
organisieren. Also effiziente Arbeit von Untergruppen.
3. Ausgangspunkt der Arbeitsgruppe für den permanenten Dialog ist die von
allen Mitgliedern eingegangene Dokumentation. Die einzelnen Untergruppen
haben dann den Arbeitsumfang definiert und die Inhalte aus der Dokumentation
definiert. Vorschlag für die notwendige
Dokumentation:
3.1. 20 PUNKTE Plan, erstellt 2015, revidiert 2018, erneuert 2020, Beilage 1
3.2. Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats, erstellt in
Straßburg, 5. August 1992
3.3. Prüfberichte über die Umsetzung der Charta….. in der Republik Slowenien,
vom ersten Bericht 2003 bis zum fünften am 23. September 2019
3.4. Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats zur Anwendung der
Charta in Slowenien.
4. UNTERGRUPPEN – der Arbeitsgruppe – Vorschlag
4.1 Anerkennung
4.2 Bildung – Kindergarten, Schulbildung, kulturelle Veranstaltungen,
4.3. MEDIEN zur Unterstützung der deutschsprachigen Volksgruppe
Begründung für diese Themen: Anerkennung, Bildung und Medien sind Inhalte
der Empfehlungen für Sofortmaßnahmen der Europa Rats von 2019
5. UNTERGRUPPE ZUR ANERKENNUNG
5.1. Anerkennung
– der Deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien
– der deutschen Sprache als traditionelle autochthone Minderheitssprache
– Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Europarates
5.2.Ausgangspunkt Teil II/Artikel 7 – Ziele und Grundsätze der Charta der
Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats Beilage 2
5.3. Der erste Punkt des 20-Punkte-Plans … Anerkennung der autochthonen
deutschen Volksgruppe und Sprache in die slowenische Rechtsordnung
5.4. Die Untergruppe sollte auch einen Staats-und Völkerrechtler der
Volksgruppe und einen Spezialisten aus diesem Gebiet von Europarat beinhalten
6. AUSBILDUNG
(Punkt 7-13 des 20. Punkte Plans)
6.1 Zweisprachige Kindergarten – Konkreter Vorschlag für Marburg ist schon
vorbereitet, notwendig nur die Zustimmung und Finanzierung – Beilage 3
6.2.Zweisprachige Pflichtgrundschule -Schon jetzt Vorbereitungen von
pädagogischem Personal und Lernmaterial in deutsche Sprache für die
Unterstufe – Kooperation mit dem österreichischen Schulsystem (Internationale
Schule in Marburg und Kärtner zweisprachige Schulen)
6.3 kostenlose Sprachkurse für Angehörige der deutschsprachigen Volksgruppe
in allen autochthonen Gebieten wo Kulturvereine schon bestehen.
6.4 Minderheiten Kultur Institutionen – Merkmale der autochthonen Minderheit,
kulturelle Tradition, österreichischer Lesesaal in Marburg, Vorträge,
Ausstellungen,
6.5 Forschungsarbeit zu den autochthonen Sprachen im Territorialgebiet, ihrer
kulturellen Schöpfer durch Geschichte, Bräuche und traditionelle Feste
7. MEDIEN
7.1 DRUCKMEDIEN – Zeitungen, Bücher
7.2 TV-SENDUNGEN in deutscher Sprache
7.3 TV-Sendungen, die über die deutsche Minderheit berichten (Seite 4. Des
slowenischen Berichtes – Verpflichtung von RTV SLO über alle Kulturen in
Slowenien zu berichten) BEILAGE 4.
7.2.1 Erweiterung der Minderheitensendung ORF Wochensendung Dober
dan Štajerska (Guten Tag Steiermark in slowenische Sprache) auch auf die
Arbeit der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien, ausgestrahlt auch von
SLORTV
7.2.2. Kooperation mit der slowenischen Minderheit in der Steiermark,
Österreich
7.2.3 Internet-Medienförderung der Minderheitenarbeit beiderseits der Grenze
7.4. Medienförderung des Zusammenlebens und der öffentlichen Wahrnehmung
in den Massenmedien
7.5 Medienberichterstattung über kulturelle Ereignisse der deutschsprachigen
Volksgruppe in Slowenien
7.6 Dem Ausdruck von Intoleranz, Stigmatisierung und verächtlichen
Äußerungen in den Massenmedien energisch entgegentreten-redaktionelle
Pflicht der öffentlichen Medien
Artikel 63 der Slowenischer Verfasung:
Verbot der Anstiftung zu Diskriminierung und Unduldsamkeit, Verbot der Anstiftung
zu Gewalt und Krieg
Jede Anstiftung zu nationaler, Rassen-, Glaubens oder anderer Diskriminierung
sowie jedes Schüren nationaler, Rassen-, Glaubens- oder anderer Feindschaft und
Unduldsamkeit ist verfassungswidrig.
Jede Anstiftung zu Gewalt und Krieg ist verfassungswidrig.
E-Mail: steiermark.stajerska@gmail.com
Redakteur: Jan Schaller
Ein Unabhängiges Autorenprojekt des
Vereinigung der Kulturvereine von Kočevarjev und Štajerci in Slowenien
Die Beiträge der Autoren und Autorinnen der Webseite Steiermark-Stajerska müssen nicht der offizielle Meinung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten entsprechen.